Artikel mit dem Tag "Strafanzeige"



Rechtsnews Schweiz · 27.05.2024
Nemo tenetur se ipsum accusare - das bedeutet, dass niemand gehalten ist, sich selbst zu belasten. Steuerpflichtige Personen und Unternehmen sind folglich keinesfalls verpflichtet, an der Aufklärung einer Steuerhinterziehung mitzuwirken. Nemo tenetur se ipsum accusare – also belasten Sie sich nicht selbst. Es besteht damit das Recht, die Offenlegung der Informationen, Belege und Beweismitteln zu verweigern. Haben Sie Fragen? Uns können Sie online fragen oder einen persönlichen Termin buchen.
AIA  · 05.05.2020
Wann und wer hat Anspruch auf die vereinfachte Nachbesteuerung im Fall der Steuerhinterziehung? Ein auf beide Ehegatten lautendes Bankkonto reiche nicht als Beweis dafür, wem die Vermögenswerte gehören. Sofern die Ehefrau behauptet, ein Vermögenswert sei Eigentum des einen oder anderen, muss sie dies beweisen. Gelingt dieser Beweis nicht, so wird das Miteigentum beider Ehegatten angenommen. Sachgerecht ist in solchen Fällen die quotenmässig hälftige Aufteilung bei Nachsteuerverfahren.