Artikel mit dem Tag "Zustellungsdomizil"



Steuernews Schweiz · 22.09.2022
Schweizer Mehrwertsteuer erlegt den ausländischen Firmen bei der Überschreitung der steuerfreien Umsatzschwelle unter bestimmten Voraussetzungen neue Pflichten auf. Jede natürliche oder juristische Person, unabhängig von ihrer Rechtsform, Zweck oder Gewinnabsicht, die ein Geschäft in der Schweiz oder im Ausland betreibt und mit diesem Geschäft Leistungen in der Schweiz erbringt, ist bei der Überschreitung der steuerfreien Umsatzschwelle mehrwertsteuerpflichtig in der Schweiz.
AIA  · 07.04.2021
Die ESTV zeigt regelmässig die FATCA-Gruppenersuche an die Betroffene gemäss Artikel 12 Absatz 1 FATCA-Gesetz an.

AIA  · 07.04.2021
Der Kläger beanstandete, dass seine Bank seine Gesellschaft falsch als Finanzinstitut einstufte sowie ihn falsch als meldepflichtige Person identifizierte. Das Gericht entschied, der Beschwerdeführer habe nicht die ESTV, sondern seine Bank zu verklagen, um die Berichtigung der angeblich unrichtigen Daten zu verlangen. Würde die Bank mit dem Kläger einig, könne sie der ESTV eine Berichtigung melden (Art. 19 Abs. 3 AIAG). Urteil vom 10. März 2021.
Steuernews Schweiz · 17.12.2020
Im Fall eines Amtshilfegesuchs fordert die ESTV die betroffenen Personen zwecks Geltendmachung des rechtlichen Gehörs auf, ihr innerhalb von zehn Tagen eine zur Zustellung bevollmächtigte Person in der Schweiz zu bezeichnen, bzw. eine aktuelle Adresse in der Schweiz mitzuteilen. Wo wir Ihnen helfen können, machen wir das sehr gern. Schreiben Sie an leistner-martin@ascl-treuhand.ch oder rufen Sie uns an Tel. +41715082099. Unkompliziert, einfach direkt.