Artikel mit dem Tag "der Internationale Automatische Informationsaustausch AIA"



AIA  · 11.10.2021
Die Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV, Bern meldete heute den Informationsaustausch über 3,3 Millionen Konten der Banken, Versicherungen, Trusts, etc. mit ca. 100 Staaten. Die Übertragung geschah aufgrund des globalen Standards zum internationalen Informationsaustausch. Die folgenden Daten wurden ausgetauscht: Name, der Ansässigkeitsstaat, die Anschrift und die Steueridentifikationsnummer, Finanzinstitut, Saldo der Konten und Kapitaleinkommen. Die zuständigen Steuerbehörden überprüfen
AIA  · 12.11.2020
Der Bundesrat hat folgende Änderungen der Verordnung über den internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen (AIAV) beschlossen: 1 Die Aufhebung der Ausnahmebestimmung für Stockwerkeigentumsgemeinschaften 2 eine Anpassung der geltenden Sorgfaltspflichten. 3 Ausweis in US-Dollar 4 eine Dokumentenaufbewahrungspflicht für meldende schweizerische Finanzinstitute Diese Änderungen werden per 1. Januar 2021 in Kraft treten.

AIA  · 03.11.2020
Die Eidgenössische Steuerverwaltung hat im Oktober 2020 mit 86 Staaten die Informationen über Finanzkonten ausgetauscht. Steuerstrafrechtliche Sicherheit sowie einen ruhigen Schlaf kann man, durch das Delegieren der steuerlichen Angelegenheiten an einen Steuerberater sicherstellen.
AIA  · 30.03.2019
Sollte es sich nach einem Todesfall herausstellen, dass eine verstorbene Person in der Schweiz bei der Steuererklärung falsche Angaben machte, wären die Erben verpflichtet, nicht nur die hinterzogenen Steuern zahlen; sondern auch die Strafsteuern. Es brauchte mehrere Verurteilungen in Strassburg, bis die Schweiz auf diese Praxis umstellte. Steuerpflichtige dürfen beim ersten Mal sich straflos selbst anzeigen. Geschuldet werden in diesem Fall nur die Nachsteuern für maximal zehn Jahre und der Ver

AIA  · 29.03.2019
Eine Selbstanzeige ist strafbefreiend nur dann wirksam, wenn sie im Vorfeld beim Finanzamt eingereicht wurde, vollständig ist sowie die hinterzogenen Steuern, Zinsen und Strafzuschläge innerhalb einer Frist vollständig bezahlt werden.
Steuernews Deutschland · 29.03.2019
Die Einkommensteuer entsteht mit Ablauf eines Kalenderjahres am 31.12. 24:00 Uhr. Gleichwohl beginnt die sog. Festsetzungsfrist zu laufen. Wenn eine Einkommensteuererklärung überhaupt nicht beim Finanzamt eingereicht wird, obwohl man dazu verpflichtet ist, beginnt die Festsetzungsfrist in Deutschland erst drei Jahre nach dem Jahr, in dem die Steuer entstanden ist. Beachten Sie bitte: Im Fall einer vorsätzlichen Steuerhinterziehung beträgt diese Frist nicht vier, sondern zehn Jahre!

AIA  · 29.03.2019
Schweizer Banken übermitteln Kapitalerträge nach Deutschland in CHF # Infolge vergleicht das deutsche Finanzamt den Kapitalbestand in CHF mit der Steuererklärung in Euro. Die Steuerreporte der Banken an ihre Kunden sind i. d. R. in Euro. Steuerpflichtige, die die Frage nach Differenzen vom Finanzamt bekommen, können ggf. in Erklärungsnot geraten, sofern die Daten nicht zu einem bestimmten Stichtag umrechenbar sind.
AIA  · 02.12.2017
Auf die in der Schweiz anfallenden Zinserträge von EU-Steuerpflichtigen wird gemäss dem Zinsbesteuerungsabkommen von den Schweizer Zahlstellen einen Steuerrückbehalt von 35 % erhoben. Dieser fliesst zu 75 % an das Steuersitzland des Steuerpflichtigen ab. Die restlichen 25 % bleiben in der Schweiz als Kostenausgleich. Alternativ kann der Steuerrückbehalt auf Anweisung des Zinsempfängers durch eine Meldung der Zinszahlung an die Finanzbehörden des Wohnsitzstaates ersetzt werden.

AIA  · 22.11.2017
Mit dem hochgesetzten Ziel, die grenzüberschreitende Steuerhinterziehungen zu verhindern, startete vor einigen Jahren der Internationale Automatische Informationsaustausch (AIA). Da eine AIA-Meldung durch Banken und Steuerbehörden keine Zustimmung der meldepflichtigen Personen, braucht, ist es an der Zeit, sich mit dem Vermögen, dem Finanzamt und evtl. sich selbst auseinanderzusetzen. Vielleicht klingt es ein wenig theatralisch, aber aus den Steuerfällen können wir Folgendes lernen: