Rechtsnews Schweiz

Rechtsnews Schweiz · 27.03.2025
Der Prozess & das Urteil 2C_113/2018: Das Bundesgericht hat im Fall A.AG entschieden, dass die Gesellschaft für eine Steuerhinterziehung gebüsst bleibt. Die Steuerverwaltung Bern hatte festgestellt, dass Restaurationsumsätze von 235'000 CHF nicht deklariert wurden. Eine spätere Korrektur wurde nicht als strafbefreiende Selbstanzeige anerkannt. Das Gericht bestätigte, dass die Steuerhinterziehung vorsätzlich erfolgte und die Busse rechtmäßig ist.
Rechtsnews Schweiz · 25.03.2025
Steuerplanung bei Ausreise - der Prozess: Die Beschwerdeführerin verließ Ende September 2021 gemeinsam mit ihrem Lebenspartner und dem gemeinsamen Kind die Schweiz. Kurz vor dem Wegzug tätigte sie Einzahlungen in die berufliche Vorsorge in Höhe von CHF 241'500. Streitpunkt Das kantonale Steueramt verweigerte den Steuerabzug mit der Begründung, dass die Einzahlungen nicht dem Aufbau einer Vorsorge in der Schweiz dienten, sondern ausschließlich steuerliche Vorteile sichern sollten.

Rechtsnews Schweiz · 05.02.2025
Urteil vom 7. Januar 2025: Steuerliche Aufrechnung wegen vergünstigtem Immobilienverkauf - Die A. GmbH verkaufte eine Immobilie an den Sohn der Geschäftsführerin – und das fast 30 % unter dem Marktwert. Die Steuerbehörden sahen darin eine verdeckte Gewinnausschüttung und rechneten den Differenzbetrag von CHF 300'000 zum steuerbaren Gewinn der GmbH hinzu. Das Bundesgericht bestätigte diese Einschätzung und wies die Beschwerde der A. GmbH ab. Damit bleibt die steuerliche Korrektur bestehen.
Rechtsnews Schweiz · 28.01.2025
Ein Steuerpflichtiger war in mehreren Aktiengesellschaften tätig, oft als einziger Verwaltungsrat, und gewährte diesen Firmen ein Domizil in seiner Privatliegenschaft. Die Steuerverwaltung rechnete dem Steuerpflichtigen Einkünfte aus noch unbezahlten Leistungen (z. B. Miete und Honorare) zu. Durch die Buchung der Forderungen wurden diese steuerlich als Einkommen erfasst (Soll-Prinzip). Der Steuerpflichtige konnte nicht nachweisen, dass die Forderungen uneinbringlich waren.

Rechtsnews Schweiz · 22.01.2025
Urteil vom 9. Dezember 2024: Für die Steuerjahre 2003–2013 wurden den geschiedenen Ehepartnern Nachsteuern auferlegt. Nach ihrer Trennung beantragten sie den Erlass einer Haftungsverfügung. Das Bundesgericht wies ihre Beschwerde ab, da sie keine formellen Fehler der Verfügung nachwiesen, sondern hauptsächlich die Nachsteuerberechnung anfechten wollten – was in diesem Verfahren nicht geprüft werden kann.
Rechtsnews Schweiz · 15.01.2025
Im Verfahren 2C_737/2022 Urteil vom 16. Januar 2023 (2C_737/2022) kritisierten Steuerpflichtige , dass Selbstbewohner gegenüber Vermietern durch unterschiedliche Zinssätze für die Berechnung des Eigenmietwerts (3,5 %) und des Vermögenssteuerwerts (6 %) benachteiligt würden. Das Bundesgericht wies die Beschwerde ab: Die unterschiedlichen Berechnungsmethoden sind gesetzlich vorgesehen und führen in der Regel zu realistischen Werten für selbstbewohntes und vermietetes Wohneigentum.

Rechtsnews Schweiz · 15.01.2025
Wenn Unternehmen Gegenstände oder Dienstleistungen für private Zwecke nutzen, gilt dies als Eigenverbrauch und wird ebenfalls besteuert. Leistungen innerhalb eines Unternehmens oder ohne wirtschaftlichen Wert für Dritte bleiben von der Mehrwertsteuer ausgeschlossen. Die Steuerbemessung erfolgt grundsätzlich auf Basis des tatsächlich erhaltenen Entgelts, außer bei Geschäften mit eng verbundenen Personen, wo der Marktwert zählt.
Rechtsnews Schweiz · 13.01.2025
Thesaurierte Erträge aus ausländischen Fondsanteilen werden für das gesamte Jahr besteuert, auch wenn die Anteile erst während des Jahres gekauft wurden. Gebühren für die Ausgabe oder Zahlungen der Fonds gelten nicht als abzugsfähige Kosten. Die Beschwerde der Steuerpflichtigen wurde abgewiesen.

Rechtsnews Schweiz · 27.05.2024
Nemo tenetur se ipsum accusare - das bedeutet, dass niemand gehalten ist, sich selbst zu belasten. Steuerpflichtige Personen und Unternehmen sind folglich keinesfalls verpflichtet, an der Aufklärung einer Steuerhinterziehung mitzuwirken. Nemo tenetur se ipsum accusare – also belasten Sie sich nicht selbst. Es besteht damit das Recht, die Offenlegung der Informationen, Belege und Beweismitteln zu verweigern. Haben Sie Fragen? Uns können Sie online fragen oder einen persönlichen Termin buchen.
Rechtsnews Schweiz · 27.07.2021
Sachverhalt: Gegen eine Schweizer AG wurde das Nachsteuer- und Steuerhinterziehungsverfahren eingeleitet. Die 10-jährige Verjährungsfrist war noch nicht abgelaufen. Die Nachsteuern bezogen sich auf die Fahrzeugkosten sowie die Mietaufwände. Ferner wurden die vorgenommenen Abschreibungen auf alte Möblierung, bei denen der Anschaffungspreis nicht nachgewiesen werden konnte, korrigiert. Der Abzug der Fahrzeugkosten wurde versagt, da keine km-Abrechnungen vorlagen. Als Ersatz wurde der Pauschalabzug

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