A-S-C-L Leistner und Partner

STEUERBERATER & TREUHÄNDER

Doppelbesteuert in der Schweiz und in Deutschland? Wir helfen Ihnen. 

Wie vermeiden Sie eine Doppelbesteuerung?

Im Rahmen des internationalen Steuerrechts sind Verfahren zur Vermeidung von Doppelbesteuerungen entwickelt worden. Doppelbesteuerung tritt ein, wenn mehrere Länder gleichzeitig für dieselben Einkünfte Steuern erheben. Sie entsteht, wenn Firmen oder Privatpersonen ihren Sitz in verschiedenen Ländern führen oder wenn sie Einkünfte aus einem anderen Staat als dem Wohnsitzstaat beziehen.

 

Die sog. Doppelbesteuerungsabkommen sollen die doppelte Besteuerung verhindern und damit auch Hürden im grenzüberschreitenden Wirtschaftsverkehr beseitigen. In Doppelbesteuerungsabkommen ist auch die Amtshilfe in Steuersachen geregelt. Um Klarheit in einem konkreten Steuerfall zu bekommen, lohnt eine Beratung. Das gilt vor allem dann, wenn Sie Einkommen aus unterschiedlichen Quellen und Ländern beziehen. 

In der Schweiz und in Deutschland führen zulässige Abzugsmöglichkeiten und steuerliche Besonderheiten dazu, dass ein Steuerberater einen qualifizierten Vergleich nur anhand der konkreten Verhältnisse und Unterlagen durchführen kann. Doppelbesteuerungsabkommen regeln die Zuweisung des Besteuerungsrechts und gehen nationalen Vorschriften vor. Dieser Grundsatz wird leider häufig durchbrochen. Das kann zu unerwarteten Ergebnissen führen.


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