Sachverhalt: Gegen eine Schweizer AG wurde das Nachsteuer- und Steuerhinterziehungsverfahren eingeleitet. Die 10-jährige Verjährungsfrist war noch nicht abgelaufen.
Die Nachsteuern bezogen sich auf die Fahrzeugkosten sowie die Mietaufwände. Ferner wurden die vorgenommenen Abschreibungen auf alte Möblierung, bei denen der Anschaffungspreis nicht nachgewiesen werden konnte, korrigiert. Der Abzug der Fahrzeugkosten wurde versagt, da keine km-Abrechnungen vorlagen. Als Ersatz wurde der Pauschalabzug i. H. v. 9.6% erlaubt. 25% der Mietkosten als Abzug wurden ebenfalls vom Gericht wegen der Nutzung als Hauptwohnsitz verweigert (Ein Prozess vom 08. Juli 2021, 2C_116/2021).
Vermeiden Sie Steuerfallen.
Haben Sie Fragen? Unser Ziel ist seit Jahren einfach. Wir helfen Menschen.
Ihre A-S-C-L Leistner und Partner, Steuerberater und Treuhänder