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Lass die Toten ihre Toten begraben

Die Aufwendungen für die Sanierung einer seit über 100 Jahren bestehenden Familiengrabstätte könnten die aussergewöhnlichen Belastungen, die steuermindern berücksichtigen wären, darstellen, nur sofern die Gemeinde die Instandsetzung verbindlich und verpflichtend anordnen würde, entschied das Finanzgericht in Deutschland.