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STEUERBERATER & TREUHÄNDER

Rückerstattung der Verrechnungssteuer Schweiz - Verrechnungssteuererstattung 

Steuerpflichtige in der Schweiz oder in Deutschland ansässige Personen können  Rückerstattungsanträge für die schweizerische Verrechnungssteuer online über die Webseite der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) einreichen.

  • Für welche Anträge? Die Online-Applikation gilt für Erträge mit Fälligkeiten ab dem 1. Januar 2020 und ersetzt das bisherige Formular 85.
  • Vorteile: Die Anwendung minimiert Fehler und beschleunigt die Bearbeitung. Auch Treuhänder und Banken können sie nutzen. Nach der Registrierung können Anträge digital ausgefüllt und Dokumente hochgeladen werden.
  • Rechtliche Schritte: Der Antrag muss weiterhin ausgedruckt, vom zuständigen deutschen Finanzamt unterschrieben und per Post an die ESTV gesendet werden. Erst nach dem fristgerechten Eingang gilt der Antrag als eingereicht.

Verrechnungssteuer rückerstatten lassen