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Zeitwohnsitz-Deutschland: Steuern, Immobilien, Finanzen

Zweitwohnsitz-Deutschland bei Hauptwohnsitz im Ausland

Personen, die im Ausland leben und in Deutschland eine Wohnung nutzen, können sich oft nicht als „Zweitwohnsitz“ anmelden. Das deutsche Meldegesetz (BMG) unterscheidet nicht zwischen Haupt- und Nebenwohnung, wenn der Lebensmittelpunkt im Ausland liegt. Eine solche Wohnung wird einfach als „bezogene Wohnung“ erfasst.

Wichtige Punkte zur Rechtslage

Meldepflicht:

  • Wer eine Wohnung in Deutschland bezieht, muss sie melden.
  • Hat man mehrere Wohnungen in Deutschland, ist eine davon die Hauptwohnung, die anderen sind Nebenwohnungen (§ 21 BMG).
  • Bei Lebensmittelpunkt im Ausland erkennt das Meldegesetz jedoch keinen „Zweitwohnsitz“ an – es gilt nur die Nutzung einer Wohnung.
  • Einige Meldeämter verlangen eine Abmeldung, wenn der Lebensmittelpunkt ins Ausland verlegt wird.

 

Steuerrecht vs. Melderecht:

  • Melderecht und Steuerrecht sind getrennte Regelungen.
  • Auch wenn eine Wohnung in Deutschland gemeldet ist, bedeutet das nicht, dass dort automatisch Einkommenssteuern anfallen. Der steuerliche Wohnsitz richtet sich nach Steuerrecht und Doppelbesteuerungsabkommen.
  • Das Vorhandensein einer Wohnung allein bestimmt nicht den Lebensmittelpunkt oder die steuerliche Ansässigkeit.

Zweitwohnungsteuer:

  • Viele Gemeinden erheben eine Zweitwohnungsteuer, auch wenn der Hauptwohnsitz im Ausland ist.
  • Diese kommunale Abgabe basiert meist auf dem Mietwert. Ob eine solche Steuer fällig wird, regeln die Gemeinden in ihrer Satzung.

Wichtiger Hinweis

Diese Zusammenfassung ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Vor Entscheidungen sollten Sie sich rechtlich beraten lassen, da die genauen Regelungen je nach Gemeinde und persönlicher Situation variieren können.