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STEUERBERATER & TREUHÄNDER

Zeitwohnsitz-Deutschland: Steuern, Immobilien, Finanzen

Zweitwohnsitz-Deutschland bei Hauptwohnsitz im Ausland

Personen, die im Ausland leben und in Deutschland eine Wohnung nutzen, können in Deutschland keinen „Zweitwohnsitz“ anmelden. Das deutsche Meldegesetz (BMG) unterscheidet nicht zwischen Haupt- und Nebenwohnung, wenn der Lebensmittelpunkt im Ausland liegt. Eine solche Wohnung wird einfach als „bezogene Wohnung“ erfasst und im Falle der Eigennutzung (hier: keine Vermietung) bereits bei ca. 50 Tagen des Aufenthalts im Jaht i.d.R. die unbeschränkte Besteuerung nach sich ziehen.

Wichtige Punkte zur Rechtslage

Meldepflicht:

  • Wer eine Wohnung in Deutschland bezieht, muss sie melden.
  • Hat man mehrere Wohnungen in Deutschland, ist eine davon die Hauptwohnung, die anderen sind Nebenwohnungen (§ 21 BMG).
  • Bei Lebensmittelpunkt im Ausland erkennt das Meldegesetz jedoch keinen „Zweitwohnsitz“ an – es gilt nur die Nutzung einer Wohnung.
  • Einige Meldeämter verlangen eine Abmeldung, wenn der Lebensmittelpunkt ins Ausland verlegt wird.

Steuerrecht vs. Melderecht:

  • Melderecht und Steuerrecht sind getrennte Regelungen.
  • Auch wenn eine Wohnung in Deutschland gemeldet ist, bedeutet das nicht, dass dort automatisch Einkommenssteuern anfallen. Der steuerliche Wohnsitz richtet sich nach Steuerrecht und Doppelbesteuerungsabkommen.
  • Das Vorhandensein einer Wohnung allein bestimmt nicht den Lebensmittelpunkt oder die steuerliche Ansässigkeit.

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Zweitwohnungsteuer:

  • Viele Gemeinden erheben eine Zweitwohnungsteuer, auch wenn der Hauptwohnsitz im Ausland ist.
  • Diese kommunale Abgabe basiert meist auf dem Mietwert. Ob eine solche Steuer fällig wird, regeln die Gemeinden in ihrer Satzung.

Wichtiger Hinweis

Diese Zusammenfassung ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Vor Entscheidungen sollten Sie sich rechtlich beraten lassen, da die genauen Regelungen je nach Gemeinde und persönlicher Situation variieren können.

Zweitwohnung & Doppelansässigkeit nach DBA vermeiden

1. Wesentliche Punkte: Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)

- Eine Zweitwohnung in Deutschalnd kann neben der Wohnung in der Schweiz zu einer Doppelansässigkeit führen.

- Deutschland und die Schweiz haben ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) geschlossen, das die steuerliche Ansässigkeit regelt.

- Eine Doppelansässigkeit sollte vermieden werden, um steuerliche Nachteile zu verhindern.

2. Wann liegt Doppelansässigkeit vor?

  1. Wohnsitz oder ständiger Aufenthalt:
    • Wohnsitz nach deutschem Recht: Wohnung, die dauerhaft beibehalten und genutzt wird.
    • Ständiger Aufenthalt: Sechsmonatiger ununterbrochener Aufenthalt gilt als gewöhnlicher Aufenthalt.
  2. Zweitwohnung, kennt das deutsche Melde- und Steuerrecht nicht. Die Wohnung gilt als Wohnsitz:
    • Entscheidend ist, ob die Wohnung dauerhaft genutzt wird (Indizien: persönliche Gegenstände, regelmäßige Aufenthalte).
  3. Doppelansässigkeit durch Aufenthalt:
    • Auch ohne Wohnsitz kann ein gewöhnlicher Aufenthalt zur steuerlichen Ansässigkeit führen.
    • Möglich ist auch eine gleichzeitige Ansässigkeit in beiden Staaten.

3. Vermeidung der Doppelansässigkeit (Tie-Breaker-Rule nach Art. 4 OECD-MA)

Falls eine Person in beiden Staaten als ansässig gilt, greift die folgende Reihenfolge zur Bestimmung der steuerlichen Ansässigkeit:

  1. Ständige Wohnstätte: Falls in beiden Ländern vorhanden, ist sie nicht entscheidend.
  2. Mittelpunkt der Lebensinteressen: Persönliche und wirtschaftliche Beziehungen bestimmen die Ansässigkeit (z. B. Arbeitsplatz, Familie).
  3. Gewöhnlicher Aufenthalt: Falls kein klarer Mittelpunkt feststellbar ist, entscheidet der Staat mit dem längeren Aufenthalt.
  4. Nationalität: Falls keine der vorherigen Kriterien eindeutig sind, entscheidet die Staatsangehörigkeit.
  5. Behördliche Einigung: Falls auch die Nationalität keine Klärung bringt, müssen die Staaten eine Einigung erzielen.

4. Folgen einer Doppelansässigkeit

Falls keine Einigung erzielt wird, kann es zur doppelten Besteuerung des gesamten Welteinkommens kommen.Steuerpflichtige riskieren eine erhöhte Steuerlast und mögliche Nachforderungen.

5. Strategien zur Vermeidung der Doppelansässigkeit

  • Den Mittelpunkt der Lebensinteressen klar in einem Staat begründen (z. B. Arbeitsort, Familie, Freizeitaktivitäten).
  • Einen Wohnsitz aufgeben oder Aufenthaltszeiten strategisch gestalten (unter 6 Monate in Deutschland).
  • Keine regelmäßige Verlagerung des Wohnorts zwischen den beiden Ländern.
  • Gegebenenfalls die Staatsbürgerschaft des bevorzugten Ansässigkeitsstaates beantragen.

Fazit

Um steuerliche Nachteile durch eine Doppelansässigkeit zu vermeiden, sollten Betroffene ihre Wohn- und Lebenssituation sorgfältig planen. Besonders wichtig ist die klare Zuordnung des Lebensmittelpunkts zu einem Staat, um steuerliche Unsicherheiten zu verhindern.